Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Ladesäulen von Felix Wigger - nachfolgend "Stromladen"
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung von Ladesäulen von Stromladen
Inhaber: Felix Wigger
1. Geltungsbereich
1.1 Diese AGB regeln die Bereitstellung und Nutzung der Ladesäulen für Elektrofahrzeuge durch Stromladen, einschließlich der Belieferung mit elektrischer Energie.
1.2 Auf Anfrage werden diese AGB dem Kunden auch nach Vertragsschluss elektronisch zur Verfügung gestellt.
1.3 Nur diese AGB gelten; abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, Stromladen hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde am Ladevorgang teilnimmt, indem er den QR-Code an der Ladesäule scannt und den Anweisungen folgt oder das Kreditkartenterminal nutzt. Stromladen schaltet daraufhin die Ladesäule frei.
2.2 Auf den Zugang einer Annahmeerklärung wird verzichtet.
2.3 Stromladen erbringt die Ladeleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
2.4 Stromladen darf die Erbringung der Leistungen auch durch Dritte vornehmen lassen.
3. Belieferung mit Strom
3.1 Voraussetzung für die Strombelieferung ist der Vertragsschluss gemäß Abschnitt 2 und die Erfüllung der Kundenpflichten nach Abschnitt 4.
3.2 Die Verfügbarkeit der Ladeleistung ist von der Kapazität, Betriebsbereitschaft und weiteren Faktoren abhängig.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung aller notwendigen Schritte für die Vertragsabwicklung und zur Beachtung der Ladevorschriften.
4.2 Die Parkplätze bei den Ladesäulen dürfen nur für die Dauer des Ladevorgangs belegt werden.
4.3 Der Kunde hat sich vor Nutzung der Ladesäule von deren Unversehrtheit zu überzeugen.
5. Vergütung
5.1 Die Nutzung der Ladeleistungen ist kostenpflichtig gemäß den ausgezeichneten Preisen.
5.2 Die Abrechnung erfolgt nach Verbrauch in kWh.
5.3 Die Abrechnung der Ladeleistung erfolgt nach dem Ladevorgang über die gewählte Zahlungsmethode.
6. Haftung
6.1 Stromladen haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.
6.2 Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
6.3 Die Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6.4 Weitergehende Haftungsansprüche sind ausgeschlossen.
6.5 Ansprüche wegen Unterbrechungen in der Stromversorgung sind, wenn sie netzbetriebsbedingt sind, gegenüber dem Netzbetreiber geltend zu machen.
7. Vertragslaufzeit
7.1 Der Vertrag über einen Ladevorgang endet automatisch mit dessen Abschluss.
8. Kundenservice
8.1 Bei Fragen oder Problemen steht ein Kundenservice zur Verfügung.
9. VertragspartnerDer Vertragspartner ist Felix Wigger, Inhaber von Stromladen.
10. StreitbeilegungStromladen nimmt nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren teil.
11. Rechtswahl und Gerichtsstand
11.1 Es gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist, sofern der Kunde kein Verbraucher ist, Oranienburg. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.